Seit 1998 besitze ich die Anwaltszulassung und kann somit auf eine große berufliche Erfahrung zurückgreifen.

Wie Sie sicherlich wissen, kann man ein Problem so oder auch anders lösen.

Ich stehe dafür, mit Ihnen zusammen unter verschiedenen Optionen und Varianten der Problemlösung die beste Lösung zu finden.

Ich gehöre zu den Anwälten, die ihren Mandanten sehr anschaulich das juristische Problem aufzeigen, erklären und wie man so schön sagt „jemanden gedanklich mitnehmen“. Mir liegt sehr viel daran, dass Sie an der Problemlösung mitwirken, das „Für“ und „Wider“ verschiedener Optionen abwägen und eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Ich bin in der Lage, Ihnen komplexe rechtliche Sachverhalte sehr anschaulich zu erklären.

Fernab einer Großkanzlei biete ich Ihnen eine ganz individuelle persönliche Betreuung Ihrer Rechtsangelegenheit. Ich sehe in Ihrem Fall nicht ein reines abstraktes Rechtsproblem, sondern auch Ihre persönliche Geschichte, Sie als den Menschen dahinter.

Meinen Beruf liebe ich sehr und fülle ihn mit sehr viel Leidenschaft aus. Ich bilde mich insbesondere regelmäßig in meinen Fachgebieten fort. Dazu gehören natürlich Fachseminare, aber auch der fachliche Meinungsaustausch mit Kollegen zu besonderen Rechtsfragen.

Gerade auf dem Gebiet des Strafrechts und des Vertragsrechts ist es besonders wichtig, dass man sich in andere Personen hineindenken kann, Fantasie besitzt und zukünftige Geschehensabläufe prognostizieren kann. Aufgrund meiner großen Berufserfahrung bin ich in der Lage, Ihnen mögliche Reaktionen der Staatsanwaltschaft, des Gerichts oder eines Vertragspartners bei einem bestimmten Verhalten bereits im Vorfeld aufzuzeigen.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Schwerpunkts hat sich bei mir besonders das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) herausgebildet. Sie selbst werden tagtäglich beim Abschluss diverser Verträge, mag es beim Kauf eines Autos, eines Fernsehers oder eines anderen Gegenstandes mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen konfrontiert. Es handelt sich um das im Volksmund als „Kleingedrucktes“ bezeichnete. Tatsächlich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht zwingend klein gedruckt. Darüber hinaus müssen für die Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese auch nicht immer als solche bezeichnet sein. Denn der sogenannte Ihnen vorgelegte vorformulierte (Formular-)Vertrag (also ein Vertrag, der für eine Vielzahl von Verkäufen durch den Verkäufer entworfen wurde) unterliegt dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Somit können auch einzelne Passagen in solchen Verträgen, die für Sie nachteilig sind, tatsächlich unwirksam sein. Das kann dazu führen, dass Sie etwas nicht zahlen müssen oder aber, dass Ihnen entgegen dem Wortlaut in dem Vertrag das Recht tatsächlich noch zusteht. Dazu bedarf es einer eingehenden rechtlichen Prüfung des Vertrages.

Sofern ich mit diesen Zeilen meiner Denk- und Arbeitsweise bei Ihrer Suche nach einem für Ihr Rechtsproblem geeigneten Anwalt Ihr Interesse geweckt haben sollte, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich völlig unverbindlich kontaktieren.

Ach, eins sei abschließend noch erwähnt: Mein Partner auf dem Bild hört auf den Namen Sam. Ich kann Ihnen versichern, wir sind ein starkes Team!

Selbstverständlich werden Sie keinen Kontakt zu dem Hund haben müssen, wenn Sie es nicht wünschen. Bitte teilen Sie mir das bitte im Vorfeld eines Besprechungstermins mit.