Haben Sie einen Vertrag als so genanntes Haustürgeschäft geschlossen (geltende Gesetzesfassung ab 13.06.2014, geltende Gesetzesfassung vom 11.06.2010 – 13.06.2014, geltende Gesetzesfassung 01.01.2002 – 11.06.2010) – kam also ein Vertreter bei Ihnen zuhause oder am Arbeitsplatz vorbei (Hauptanwendungsfall) -, dann kann dieser Vertrag unter Umständen auch noch nach dem 27. Juni 2015 widerrufen werden.

Die maßgebliche gesetzliche Fassung lautet insoweit wie folgt:

Art. 229 EGBGB § 32:

„…(3) Solange der Verbraucher bei einem Haustürgeschäft, das vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, nicht oder nicht entsprechend den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist und solange das Widerrufsrecht aus diesem Grunde nicht erloschen ist, erlischt das Widerrufsrecht zwölf Monate und 14 Tage nach vollständiger Erbringung der beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag, nicht jedoch vor Ablauf des 27. Juni 2015.“

Sind Sie entweder gar nicht oder rechtsfehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden, erlischt das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten und 14 Tagen nach vollständiger Erbringung der beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag. Es kommt somit in diesen Fällen darauf an darauf an, wann die beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag letztlich vollständig erfüllt worden sind.
Im Regelfall werden bei einem Kaufvertrag die wechselseitigen Leistungen sofort erfüllt, d.h. der Verkäufer übergibt den Kaufgegenstand und der Käufer bezahlt den vollständigen Kaufpreis. Jedoch kann auch ein Fall vorliegen, wonach der Verkäufer dem Käufer die Möglichkeit einer Ratenzahlung anbietet. In diesem Fall wird die Leistung des Käufers, also Ihre, erst mit Bezahlung der letzten Rate erbracht. Erst dann sind entsprechend dem Gesetzeswortlaut die beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt worden.
Davon ist das sogenannte finanzierte Geschäft, d.h. Sie haben bei einem einer Bank einen Kredit aufgenommen, um den Kaufpreis bezahlen zu können, zu unterscheiden. In diesen Fällen zahlt nämlich die finanzierende Bank dem Verkäufer den Kaufpreis und Sie zahlen dieses Darlehen gegenüber der Bank ratenweise monatlich ab. In diesem Fall ist jedoch Ihre Leistung durch Zahlung der Bank gegenüber dem Verkäufer, nämlich Zahlung des vollständigen Kaufpreises bereits vollständig erbracht worden. Somit gilt das Vorgenannte leider nicht. Ich kann nur empfehlen sich anwaltlich beraten zu lassen, um genau entsprechend ihrem Einzelfall eine verbindliche Aussage treffen zu können.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie prüfen, ob Sie den vereinbarten Kaufpreis gegenüber dem Verkäufer ratenweise abzahlen. Ist das der Fall kann auch über den 27. Juni 2015 hinaus ein Widerrufsrecht bestehen. Auch wenn Sie zwischenzeitlich die letzte Rate gezahlt haben, sollten Sie prüfen, wann das geschehen ist, denn das Widerrufsrecht erlischt bei fehlerhafter bzw. fehlender Widerrufsbelehrung erst 12 Monate und 14 Tage nach Zahlung der letzten Rate.

Sie haben hier mithilfe des hinterlegten Musterkontaktbriefes die Möglichkeit, mir unverbindlich ihren Sachverhalt darzustellen. Ich werde dann kostenlos prüfen, ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist. Bitte senden Sie mir in diesem Fall neben begleitenden Informationen, wie zum Beispiel, wann die letzte Rate gegenüber dem Verkäufer bezahlt worden ist, den jeweiligen Vertrag in gut lesbarer Kopie (bitte nicht das Original!) zu. Bitte vergessen Sie nicht, mir auch Ihre Kontaktdaten (insbesondere Telefon bzw. E-Mail) mitzuteilen.

Mithilfe des hier hinterlegten Blanko-Widerrufsschreibens können Sie natürlich auch selbst den Widerruf gegenüber der jeweiligen Firma erklären. Sollten Sie dann, gegebenenfalls nach Antwort der jeweiligen Firma, eine weiterführende rechtliche Beratung zu ihrem Sachverhalt wünschen, können Sie selbstverständlich auch mithilfe des vorstehenden Musterkontaktbriefes mir die jeweiligen Unterlagen zur kostenlosen Prüfung übersenden.

Widerruf von Haustürgeschäften auch nach dem 27. Juni 2015 noch möglich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.