Haben Sie einen Vertrag als so genanntes Haustürgeschäft geschlossen (geltende Gesetzesfassung ab 13.06.2014, geltende Gesetzesfassung vom 11.06.2010 – 13.06.2014, geltende Gesetzesfassung 01.01.2002 – 11.06.2010) – kam also ein Vertreter bei Ihnen zuhause oder am Arbeitsplatz vorbei (Hauptanwendungsfall) -, dann kann
Die Zeit läuft langsam ab! Ablauf: 27.06.2015
Haben Sie im Internet (oder Versandhauskatalog) Waren bestellt? Oder kam ein Vertreter zu Ihnen und Sie kauften von ihm? Geschah das vor dem 13.06.2014? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie diesen Vertrag nicht widerrufen! Aber nicht zu lange überlegen! Denn